2. Hypothese zum Vermisstenfall Schulze

 

Diese zweite Hypothese ist ebenfalls relativ einfach gedacht, birgt aber in einigen Punkten (Handlungsabläufen) zum Tathergang deutlich mehr (Entdeckungs-/Sichtungs-) Risiko. Andererseits macht sie die Tat­be­ge­hung für Herrn Schulze etwas einfacher (praktischer) und psychisch deutlich weniger schmerzvoll. Der hier geschilderte Tathergang wäre in jedem Fall auch eine sehr gute Variante für ihn gewesen, um seine Frau und seine Tochter spurlos zu töten und für immer verschwinden zu lassen.
Um abschließend einmal aufzuzeigen, wie wir die beiden von uns veröffentlichten Hypothesen  (Stand jetzt) prioritär bewerten/einstufen, hier noch folgende Info: Wir halten sowohl die erste als auch die zweite Hypothese für sehr wahrscheinlich (natürlich nicht in jedem kleinsten Detail), präferieren inzwischen aber etwas mehr die zweite und nach der arbeiten wir derzeit auch.



Tatbestand: Tötungsdelikt, nähere De­fi­ni­ti­on --> Doppelmord

Opfer: Sylvia und Miriam Schulze

Täter: Marco Schulze

Tatort: offenes Gelände in Mover, evtl. Wohnhaus Schulze (nur Sylvia Schulze, siehe Alternative 2)

Leichenablageort: Mover, genauere Definition --> Feldmark/offenes Gelände

Tatmotiv: SMBVSB, bevorstehende Trennung von Ehefrau und Kind

Tathergang: 22.07.2015, ca. 9:40 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
Sylvia Schulze (im Fol­gen­den mit S.S. abgekürzt) verlässt das Wohnhaus und fährt mit ihrem Dacia Sandero zu ihrer Arbeitstätte in Geesthacht (Discounter LIDL, Dienstbeginn: 10:00 Uhr).

22.07.2015, ca. 9:50 Uhr, Wohnhaus Schulze/Geräteschuppen Schulze:
Marco Schulze (im Fol­gen­den mit M.S. abgekürzt) holt eine Taschenlampe, geht in den Geräteschuppen, holt eine Schaufel und/oder einen Spaten, geht zu seinem Opel Astra und verstaut diese Gegenstände im Kofferraum.

22.07.2015, ca. 9:55 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
M.S. verlässt das Wohnhaus, steigt in seinen Wagen (Opel Astra) und fährt los in Richtung Mover zu einem bestimmten Ort (relativ kleines, ländliches/wäldliches Gelände), den er und Miriam Schulze (im Fol­gen­den mit Mi.S. abgekürzt) sehr gut kennen.

22.07.2015, ca. 10:00 Uhr, Aueweg (Drager Feldmark):
Eine (später vom PET ermittelte) Zeugin, die die Familie Schulze recht gut kennt, sieht M.S. in seinem grünen Opel Astra allein in Richtung Mover fahren. Er kommt ihr im Aueweg in einer engen Kurve entgegen.

22.07.2015, ca. 10:05 Uhr, ländliches/wäldliches Gelände:
M.S. hat den weiter o.g. Zielort (Gelände) erreicht und parkt seinen Wagen entweder in der Grundstückseinfahrt eines dort befindlichen, (auch heute noch) leerstehenden/verlassenen Wohnhauses - wodurch sein Wagen von der Straße aus weniger zu sehen wäre - oder direkt am äußeren Straßenrand auf einem Grünstreifen.

22.07.2015, ca. 10:06 Uhr, Gelände:
M.S. holt die Schaufel und/oder den Spaten aus dem Kofferraum, geht auf das Gelände in den für die Leichenablage von ihm zuvor grob ins Auge gefassten Bereich und sucht dort nach einer geeigneten Vergrabungsstelle. Er prüft mithilfe des mitgebrachten Werkzeugs (Schaufel/Spaten) die Bodenbeschaffenheit, findet schließlich eine geeignete Stelle und markiert sie für sich. Direkt im Anschluss sucht er in der unmittelbaren Umgebung nach einer passenden Stelle für  eine vorübergehende, provisorische Ablage der Leichen (oder betäubten u. bewusstlosen Frauen) und wird relativ schnell fündig.

22.07.2015, ca. 10:28 Uhr, Gelände/Grundstück des leerstehenden, verlassenen Wohnhauses:
M.S. verlässt zügig das Gelände, geht wieder auf das Grundstück des leerstehenden/verlassenen Wohnhauses zu seinem Wagen, holt die Taschenlampe aus dem Kofferraum, versteckt sie zusammen mit der Schaufel und/oder dem Spaten irgendwo auf dem völlig verwahrlosten, verwilderten Grundstück.

22.07.2015, ca. 10:32 Uhr, Grundstück des leerstehenden, verlassenen Wohnhauses/Wirtschaftsweg:
M.S. verlässt das Grundstück und fährt gegen 10:33 Uhr über den Ort Tönnhausen zu seinem Wohnhaus in Drage.

22.07.2015, ca. 10:43 Uhr, Hein-Block-Straße/Wohnhaus Schulze:
M.S. trifft wieder zu Hause ein und geht ins Wohnhaus.

22.07.2015, ca. 14:20 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
M.S. und Mi.S. verlassen das Wohnhaus und fahren mit M.S. Opel Astra zu einem Reiterhof in Mover.

22.07.2015, ca. 14:30 Uhr, Reiterhof:
M.S. und Mi.S. treffen an dem o.g. Zielort (Reiterhof) ein. Mi.S. geht dort (wie immer) eine Stunde lang ihrem geliebten Hobby, dem Reiten, nach. M.S. geht dort währenddessen (wie fast immer) eine Stunde lang in der Umgebung spazieren, gegen Ende der Reitstunde sitzt er an diesem Tag allerdings schon im Auto und wartet auf Mi.S..

22.07.2015, ca. 15:30 Uhr, Reiterhof:
M.S. und Mi.S. verabschieden sich von der Hofbesitzerin und verlassen den (ab 18:00 Uhr leer stehenden/unbewohnten) Reiterhof.

22.07.2015, ca. 15:30 Uhr, Reiterhof:
Bereits während des Verlassens des Reiterhofs verabreicht M.S. Mi.S. mittels eines Getränks eine sehr hohe (letztendlich tötliche) Dosis K.-o.-Tropfen.

22.07.2015, ca. 15:30 Uhr, Reiterhof:
Beim Verlassen des Reiterhofs biegt M.S. mit seinem PKW nicht - wie gewöhnlich - links* Richtung Drage ab (* = kürzeste und übliche Wegstrecke zu seinem Wohnort in Drage), sondern rechts Richtung Tönnhausen.

22.07.2015, ca. 15:31 Uhr, Wirtschaftsweg/Feldweg:
M.S. fährt mit Mi.S. zu dem bereits weiter oben erwähnten und beschriebenen bestimmten* (* uns bekannten), ganz in der Nähe liegenden Ort (Gelände), den beide, wie schon gesagt, sehr gut kennen.

22.07.2015, ca. 15:33 Uhr, Gelände:
M.S. und Mi.S. treffen am o.g. Zielort (Gelände) ein. M.S. parkt seinen Wagen entweder wieder in der Grundstückseinfahrt des leerstehenden/verlassenen Wohnhauses oder wieder direkt am äußeren Straßenrand auf einem Grünstreifen.

22.07.2015, ca. 15:34 Uhr, Gelände:
M.S. und Mi.S. betreten das o.g. Gelände und gehen dort gucken und spazieren (aus einem ganz bestimmten Grund, den wir hier aber nicht nennen werden).

22.07.2015, ca. 15:39 Uhr, Gelände:
Die gegen 15:30 Uhr verabreichte sehr hohe Dosis K.-o.-Tropfen zeigt jetzt bei Mi.S. die volle Wirkung, sie muss sich (mithilfe von M.S.) hinsetzen, kurz darauf hinlegen und verliert wenig später das Bewusstsein. M.S. verbringt Mi.S. jetzt umgehend zu der von ihm zuvor ausgesuchten vorübergehenden, provisorischen Ablagestelle.

22.07.2015, ca. 15:46 Uhr, Gelände/Wirtschaftsweg:
M.S. verlässt zügig das Gelände, geht zu seinem Wagen und fährt gegen 15:48 Uhr über den Ort Tönnhausen zu seinem Wohnhaus in Drage.

22.07.2015, ca. 15:58 Uhr, Hein-Block-Straße/Wohnhaus Schulze:
M.S. trifft wieder zu Hause ein und geht ins Wohnhaus.

22.07.2015, ca. 16:50 Uhr, Hein-Block-Straße/Wohnhaus Schulze:
Sylvia Schulze trifft zu Hause ein und geht ins Wohnhaus.

22.07.2015, ca. 17:30 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Der Besitzer eines anderen Reiterhofs, auf dem M.S. seit einiger Zeit nebenberuflich als Aushilfe arbeitet, ruft M.S. via Festnetz an und fragt ihn, ob er am nächsten Tag arbeiten könne. M.S. zögert zunächst, sagt nicht gleich zu.  

22.07.2015, ca. 18:20 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Variante 1 (diese Variante setzt voraus, dass es M.S. zwischenzeitlich gelungen ist, S.S. unter einem Vorwand [z.B. Mi.S. zu einer bestimmten Zeit vom Reiterhof abzuholen] zu einer kurzen gemeinsamen Autofahrt zu überreden)
M.S. verabreicht S.S. mittels eines Getränks K.-o.-Tropfen (nicht so hoch dosiert wie bei Mi.S.).

22.07.2015, ca. 18:25 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
Variante 1
M.S. entsorgt den Restbestand der K.-o.-Tropfen in die Restmülltonne, stellt diese anschließend raus (an die Straße) und hält noch einen kurzen Smalltalk mit einem Nachbarn.

22.07.2015, ca. 18:30 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
Variante 1
M.S. und S.S. verlassen das Wohnhaus, steigen in den Opel Astra von M.S. und fahren über den Ort Tönnhausen zu dem besagten Gelände in Mover.

22.07.2015, ca. 18:40 Uhr, Gelände:
Variante 1
M.S. und S.S. treffen am Zielort (Gelände) ein. M.S. parkt seinen Wagen entweder wieder in der Grundstückseinfahrt des leerstehenden/verlassenen Wohnhauses oder wieder direkt am äußeren Straßenrand auf einem Grünstreifen.

22.07.2015, ca. 18:41 Uhr, Gelände:
Variante 1
M.S. und S.S. betreten das o.g. Gelände und halten Ausschau nach ihrer Tochter Mi.S. bzw. suchen sie dort.

22.07.2015, ca. 18:45 Uhr, Gelände:
Variante 1
An einer auf diesem Gelände von allen Seiten uneinsehbaren Stelle erwürgt oder erdrosselt M.S. seine inzwischen von den zuvor verabreichten K.-o.-Tropfen geschwächte Ehefrau S.S.  Sofort im Anschluss verbringt er ihre Leiche ebenfalls zu der vorübergehenden, provisorischen Ablagestelle.

22.07.2015, ca. 18:54 Uhr, Gelände/Wirtschaftsweg:
Variante 1
M.S. verlässt zügig das Gelände, geht zu seinem Wagen und fährt gegen 18:56 Uhr über den Ort Tönnhausen zu seinem Wohnhaus in Drage.

22.07.2015, ca. 19:04 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Variante 1
Der Schwiegervater von M.S. versucht, die Schulzes telefonisch via Festnetz zu erreichen. Doch im Wohnhaus in Drage geht niemand ans Telefon.

22.07.2015, ca. 19:06 Uhr, Hein-Block-Straße/Wohnhaus Schulze:
Variante 1
M.S. trifft wieder zu Hause ein und geht ins Wohnhaus.

22.07.2015, ca. 18:20 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Variante 2 (diese Variante setzt voraus, dass es M.S. nicht gelungen ist, S.S. unter einem Vorwand zu einer kurzen gemeinsamen Autofahrt zu bewegen)
M.S. verabreicht S.S. mittels eines Getränks eine sehr hohe (letztendlich tötliche) Dosis K.-o.-Tropfen.

22.07.2015, ca. 18:25 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
Variante 2
M.S. entsorgt den Restbestand der K.-o.-Tropfen in die Restmülltonne, stellt diese anschließend raus (an die Straße) und hält noch einen kurzen Smalltalk mit einem Nachbarn.

22.07.2015, ca. 18:35 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Variante 2
M.S. packt die inzwischen bewusstlose S.S. in eine/n große/n Tasche/Koffer/Sack, verbringt diese/n entweder von der seitlichen Nebeneingangstür oder der hinteren Terrassentür aus über den schmalen Weg, der sich zwischen Wohnhaus und Geräteschuppen befindet, in den Kofferraum seines auf dem Stellplatz rückwärts eingeparkten Opel Astras.

22.07.2015, ca. 18:45 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
Variante 2
M.S. verlässt das Wohnhaus, steigt in seinen Wagen und fährt über den Ort Tönnhausen zu dem besagten Gelände in Mover.

22.07.2015, ca. 18:55 Uhr, Gelände:
Variante 2
M.S. trifft am Zielort (Gelände) ein. M.S. parkt seinen Wagen entweder wieder in der Grundstückseinfahrt des leerstehenden/verlassenen Wohnhauses oder wieder direkt am äußeren Straßenrand auf einem Grünstreifen.

22.07.2015, ca. 18:56 Uhr, Gelände:
Variante 2
M.S. nimmt die/den Tasche/Koffer/Sack aus dem Kofferraum seines Wagens, betritt das o.g. Gelände und verbringt diese/n ebenfalls zu der vorübergehenden, provisorischen Ablagestelle.

22.07.2015, ca. 19:01 Uhr, Gelände/Wirtschaftsweg:
Variante 2
M.S. verlässt zügig das Gelände, geht zu seinem Wagen und fährt gegen 19:03 Uhr über den Ort Tönnhausen zu seinem Wohnhaus in Drage.

22.07.2015, ca. 19:04 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Variante 2
Der Schwiegervater von M.S. versucht, die Schulzes telefonisch via Festnetz zu erreichen. Doch im Wohnhaus in Drage geht niemand ans Telefon.

22.07.2015, ca. 19:13 Uhr, Hein-Block-Straße/Wohnhaus Schulze:
Variante 2
M.S. trifft wieder zu Hause ein und geht ins Wohnhaus.

22.07.2015, zwischen 19:15 und 20:00 Uhr, Wohnhaus Schulze/Hein-Block-Straße:
M.S. entsorgt die von ihm für die Verabreichung der K.-o.-Tropfen benutzten Gläser/Becher in die Restmülltonne. Alternativ kann er sie auch in der Spüle gründlich gereinigt und anschließend wieder in den Küchenschrank zurückgestellt haben.

22.07.2015, ca. 19:33 Uhr, Wohnhaus Schulze:
Der Schwiegervater von M.S. ruft erneut (via Festnetz) bei den Schulzes an. M.S. geht ans Telefon und spricht mit ihm.

22.07.2015, zwischen 20:00 und 22:15 Uhr, Wohnhaus Schulze:
M.S. packt alle aktuellen, zuvor von ihm ausgeschalteten Handys der Familie in eine kleine Tasche/Plastiktüte und legt noch zusätzlich - quasi als spätere Grabbeilage - Mi.S. Lieblingskuscheltier (Plüschtier) mit hinein.

22.07.2015, ca. 22:15 Uhr, Wohnhaus Schulze/Geräteschuppen Schulze:
M.S. verlässt das Wohnhaus, geht zum Geräteschuppen und holt das (Damen-) Fahrrad seiner Ehefrau heraus. Zudem nimmt er einige sich dort ebenfalls befindende Spanngurte sowie ein Paar Arbeitshandschuhe, steckt sie mit in die oben erwähnte Tasche/Plastiktüte und verstaut diese auf dem Gepäckträger des Fahrrads.

22.07.2015, ca. 22:18 Uhr, Geräteschuppen Schulze/Hein-Block-Straße:
M.S. steigt auf das Fahrrad und fährt - ohne das Licht einzuschalten - im Schutze der Dunkelheit über den Ort Tönnhausen zu dem besagten Gelände in Mover.

22.07.2015, ca. 22:38 Uhr, Gelände/Grundstück des leerstehenden, verlassenen Wohnhauses:
M.S. trifft am Zielort (Gelände) ein. Er versteckt sein Fahrrad irgendwo auf dem Grundstück des leerstehenden/verlassenen Wohnhauses.

22.07.2015, ca. 22:39 Uhr, Grundstück des leerstehenden, verlassenen Wohnhauses/Gelände:
M.S. nimmt die kleine Tasche/Plastiktüte vom Gepäckträger seines Fahrrads, holt die/den dort zuvor von ihm deponierte/n Taschenlampe, Schaufel und/oder Spaten und betritt das o.g. Gelände. Er geht kurz zu der vorübergehenden, provisorischen Ablagestelle, wo er S.S. & Mi.S. abgelegt hat, überprüft, ob sie nach wie vor bewusstlos und/oder tot sind, geht dann weiter zu der für die Vergrabung von ihm zuvor auserkorenen, ganz in der Nähe liegenden Stelle und fängt dort an ein Erdloch auszuheben.

22.07.2015, ca. 23:55 Uhr, Gelände:
M.S. hat das Erdloch fertig ausgehoben. Er geht zurück zur vorübergehenden, provisorischen Ablagestelle, holt Mi.S., trägt sie zum Erdloch und legt sie hinein. Im Anschluss holt er entweder S.S. (siehe Variante 1) oder die/den Tasche/Koffer/Sack (siehe Variante 2), trägt sie bzw. diese/n zum Erdloch und legt sie bzw. diese/n ebenfalls hinein. Danach holt er aus der kleinen Tasche/Plastiktüte die Handys und Mi.S. Lieblingskuscheltier heraus. Die Handys schmeißt er irgendwo seitlich (am Rand) ins Erdloch, das Plüschtier legt er - als Grabbeilage - in Mi.S. Hände. Nach einer kurzen Zeit der Trauer und des Abschiednehmens schaufelt er nun das Erdloch wieder zu. Abschließend legt/streut er Schilfreste, Laub, kleinere Äste etc. auf die jetzt wieder ebene Vergrabungsstelle.

23.07.2015, ca. 00:35 Uhr, Gelände/Teich:
M.S. verlässt die Vergrabungsstelle, geht zu einem der vier sich dort ganz in der Nähe befindenden Teiche/Tümpel und entsorgt darin die Schaufel und/oder den Spaten sowie die Taschenlampe (schmeißt alles in hohem Bogen rein).

Alternativ bzw. rein theoretisch könnte er die Schaufel und/oder den Spaten auch schon beim Zuschaufeln des Erdlochs mit entsorgt haben (etwa die Hälfte oder auch zwei Drittel des Erdaushubs, den er benötigt, um das Erdloch wieder aufzufüllen, schaufelt er mit Schaufel und/oder Spaten, legt diese/n dann mit ins Erdloch und schaufelt den Rest mit den Händen und Füßen zu). Problem hierbei: Was macht er mit dem übrig gebliebenen/überschüssigen Erdaushub? Alles mühsam mit den Händen und Füßen in die unmittelbare Umgebung (z.B. ins Schilf) schaufeln, schieben, verstreuen ...?

23.07.2015, ca. 00:38 Uhr, Gelände/Grundstück des leerstehenden, verlassenen Wohnhauses/Feldweg:
M.S. verlässt das Gelände, geht wieder auf das Grundstück des leerstehenden/verlassenen Wohnhauses zu seinem Fahrrad, verstaut die Tasche/Plastiktüte (mit den darin verbliebenen Spanngurten u. Arbeitshandschuhen) erneut auf dem Gepäckträger und fährt gegen 00:40 Uhr mit dem Fahrrad los zur Elbbrücke in Lauenburg ...

Motive für das spurlose Verschwindenlassen der Leichen und sich selbst: Verdecken einer anderen Straftat, Vortäuschen eines eher harmlosen Sachverhalts (damit später niemand sicher behaupten kann, die Familie sei einem Verbrechen zum Opfer gefallen), Wahrung seines guten Rufs und seiner Ehre gegenüber seinen Angehörigen und der Öffentlichkeit, Schamgefühle u. Ä.

Nicht tatrelevante Spuren: Seppenser Mühlenteich, grünes Herrenfahrrad, Handys der Opfer (nicht auffindbar, Funkzellenüberprüfung ergab keine brauchbaren Spuren)

ANMERKUNG: Bei den in grüner Schriftfarbe angegebenen Zeiten und Sachverhalten handelt es sich um glasklare Fakten, die wir in die Hypothese mit eingebaut haben, weil sie ein wichtiger Bestandteil derer sind.

 

Via Privatermittler-Team ermittelte Spuren

Sechs Spuren - gesichert durch fünf seriöse, glaubwürdige Zeugen (davon drei Sichtungszeugen), die allesamt die Familie Schulze relativ gut kannten.

 


Hypothese: © PET/Iven

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